Eine gemeinnützige Gesellschaft der Landeshauptstadt Saarbrücken
Qualitätstestiert nach LQW-III bis 05.11.2013
Übergabefeier des JUZ Burbach..., Artikel vom 14.05.12 >>
Europässe »Mobilität« .., Artikel vom 02.05.12 >>
Tolle Bilder für AKTIV..., Artikel vom 22.03.12 >>
Eine Erfolgsstory..., Artikel vom 02.03.12 >>
JOBCENTER
im Regionalverband Saarbrücken
Die Bildungsmaßnahmen des Zentrums für Bildung und Beruf Saar gGmbH in Burbach (im folgenden: ZBB gGmbH) werden unter Berücksichtigung der Teilnahmebedingungen, die Vertragsbestandteil sind, durchgeführt.
1. Teilnahmeberechtigung
1.1 An den Bildungsmaßnahmen der ZBB gGmbH kann jede/r teilnehmen. Wenn für
eine Bildungsmaßnahme besondere Zulassungsvoraussetzungen bestehen, müssen diese von dem /
der Teilnehmer/in (im folgenden: TN) erfüllt werden.
1.2. Die Zulassungsbedingungen sind den Lehrgangsangeboten zu entnehmen
und /oder im Sekretariat zu erfragen. Sollte sich nach Vertragsabschluss herausstellen, dass die
Zulassungsbedingungen nicht erfüllt sind, behält sich die ZBB gGmbH die fristlose
Vertragskündigung vor.
2. Anmeldung und Datenschutz
2.1 Die Teilnahme setzt die vorherige ordnungsgemäße
Ausfüllung und Unterzeichnung des Anmeldeformulars voraus.
Bei Minderjährigen ist die Unterschrift des / der gesetzlichen Vertreter/in erforderlich.
2.2.Die Daten des / der TN werden EDV-gestützt bearbeitet und
gespeichert sowie im erforderlichen Umfang an die etwaigen Förderungsgeber
weitergeleitet.
3. Gebühren
3.1 Für die Teilnahme werden Gebühren erhoben,
deren jeweilige Höhe im Sekretariat zu erfahren ist.
3.2. Die Gebühren bestehen u.a. aus Lehrgangsgebühren und ggf.
einer Anmelde- gebühr. Die Anmeldegebühr ist in voller Höhe bei der Anmeldung
fällig und wird nur im Fall der Ziffern 4.1 und 4.5 erstattet, es sei denn, der / die TN beweist,
dass kein Schaden entstanden ist. Die Lehrgangsgebühren sind jeweils monatsweise im
voraus fällig; Ratenzahlungen oder abweichende Fälligkeitstermine müssen
gesondert vereinbart werden. Die Kosten für Lehr- und Lernmaterialien sind mit deren
Ausgabe fällig.
3.3 Für TN, die nach den Vorschriften des SGB III gefördert werden,
gelten abweichend von Ziffer 3.2. die Regelungen des SGB III sowie die dazu ergangenen
Durchführungsanweisungen (nachträglich monatliche Gebührenfälligkeit).
4. Durchführung / Rücktritt
4.1 Der Beginn eines Lehrganges ist an eine Mindestteilnehmerzahl
gebunden. Bei zu geringer Anmeldung kann der Lehrgang verschoben oder abgesagt werden.
Die ZBB gGmbH behält sich vor, eine Bildungsmaßnahme aus wichtigem, von ihr nicht zu
vertretenden Grund kurzfristig zu verschieben, zu unterbrechen oder ausfallen zu lassen. Bereits
entrichtete Gebühren werden in diesen Fällen in voller Höhe erstattet.
4.2. Die ZBB gGmbH behält sich vor, bei kurzfristiger Krankmeldung des / der
zuständigen Dozenten / Dozentin die vorgesehene Abfolge einzelner Lehrgangsstunden zu
ändern oder zu verschieben. In diesem Fall werden die TN unverzüglich benachrichtigt.
4.3 Die Anmeldung zur Teilnahme kann innerhalb von 14 Tagen nach
Vertragsabschluss schriftlich widerrufen werden. Abweichend hiervon besteht 14 Tage
vor Beginn der Maßnahme vorbehaltlich anderweitiger Regelungen der zuständigen
fördernden Stellen oder anderweitiger Gesetzesregelungen keine Widerrufsrecht.
Soweit der / die TN nach den Regelungen des SGB III gefördert wird, kann das Widerrufsrecht
bis Maßnahmebeginn ausgeübt werden. Bei rechtzeitigem und ordnungsgemäß
erklärtem Widerruf erhält der / die TN bereit entrichtete Lehrgangsgebühren
erstattet; ansonsten gelten die Regelungen gemäß Ziffer 7 und entstehen die
entsprechenden Gebührenansprüche, es sei denn, der / die TN beweist, dass kein
entsprechender Schaden entstanden ist.
4.4 Bei einer Verschiebung des Lehrganges gemäß Ziffer 4.1. oder
Unterbrechung über einen Monat hinaus besteht ein Rücktrittsrecht des / der TN; im Fall
der Unterbrechung hat der / die TN die Lehrgangsgebühren für den bereits erfolgten Lehrgang zu entrichten;
überzahlte Beträge werden erstattet.
4.5 Hat sich ein / eine TN für einen Lehrgang angemeldet, für den die Anerkennung nach
§ 86 SGB III bzw. die Einwilligung nach § 48 SGB III beantragt wurde, besteht bei nicht
erfolgter Anerkennung bzw. individueller Nichtförderung ein bis zum Maßnahmebeginn
auszuübendes Rücktrittsrecht des / der TN ohne Kostenbelastung.
5. Pflichten des / der TN
Der/die TN hat:
5.1 an den Kursen einschließlich aller Prüfungen und Klausuren sowie
ggf. in den auch aushäusigen) Praktika regelmäßig teilzunehmen und mitzuarbeiten,
5.2. das Ergebnis externer Prüfungen der ZBB gGmbH mitzuteilen,
5.3 sich die von der ZBB gGmbH vorgeschriebenen Arbeitsmittel, soweit diese nicht gestellt
werden, auf eigene Kosten zu besorgen
5.4 die Anweisungen der Mitarbeitenden der ZBB gGmbH zu befolgen,
5.5 Störungen der Maßnahme bzw. des Projektes zu unterlassen,
5.6 zur Verfügung gestellte Geräte und Materialien sowie die
Schulungsräume pfleglich zu behandeln,
5.7 das Rauchen im Schulungsgebäude zu unterlassen, soweit es nicht in
einzelnen Räumen ausdrücklich gestattet ist.
6. Ausschluss
6.1 Wer gegen die Pflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig
nachhaltig verstösst, kann von der weiteren Teilnahme ganz oder teilweise ausgeschlossen werden.
Der / Die TN hat der ZBB gGmbH einen ggf. entstandenen Schaden zu ersetzen.
6.2. Die ZBB gGmbH behält sich vor, den / die TN von der Teilnahme an
Lehrgängen auszuschließen, wenn nachweisbar festzustellen ist, dass das
Lehrgangsziel durch den / die betreffende TN nicht erreicht werden kann oder wenn nach
erfolgloser Abmahnung gegen die Pflichten gemäß Ziffer 5 dieser
Teilnahmebedingungen wiederholt grob verstoßen wurde. In diesem Fall hat der / die
TN die Lehrgangsgebühren anteilig für den bereits erfolgten Lehrgang zu
entrichten, sofern keine Direktzahlung zwischen der zuständigen fördernden
Stelle und der ZBB gGmbH vereinbart ist.
7. Kündigung
7.1 Bei Bildungsmaßnahmen, die bis zu 6 Monaten dauern, ist -
vorbehaltlich anderweitig gesonderter Gesetzesregelungen - die ordentliche Kündigung
ausgeschlossen.
7.2 Der / die TN kann bei Bildungsmaßnahmen, die länger als
6 Monate dauern, den Vertrag ohne Angabe von Gründen erstmals zum Ablauf des
ersten Lehrgangshalbjahres mit einer Frist von 6 Wochen ordentlich kündigen. Danach
kann der / die TN den Vertrag jederzeit mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende der nächsten
3 Monate ordentlich kündigen.
7.3 Soweit der / die TN nach den Regelungen des SGB III gefördert wird
, gelten die dort formulierten Kündigungsbedingungen..
7.4 Sofern keine Direktzahlung zwischen der zuständigen
fördernden Stelle und der ZBB gGmbH vereinbart ist hat der / die TN bei rechtmäßiger
vorzeitiger Kündigung unabhängig von etwaig zuvor vereinbarten Ratenzahlungen
denjenigen Lehrgangsgebührenanteil zu entrichten, der sich auf Basis der bis zum Ende
der Kündigungsfrist erfolgten Kursstunden errechnet. Die Geltung des § 515 - 2. Satz
wird abbedungen.
7.5 Bei gegebener Anerkennung des Lehrgangs nach § 86 SBG III bzw.
Einwilligung nach § 48 SGB III und festgestellter Nichtförderung des / der einzelnen
TN besteht für diese/n ein außerordentliches Kündigungsrecht.
7.6 Die Kündigung bedarf der Schriftform.
7.7 Der Volljährigkeitseintritt hat auf den Vertragsbestand keinen Einfluss.
8. Prüfungen, Zeugnisse und Teilnahmebescheinigungen
8.1 Die Abnahme von Prüfungen und die Ausgabe von Zeugnissen
richtet sich nach den jeweiligen Prüfungsordnungen. Jede/r TN, der / die an der
Maßnahme regelmäßig teilgenommen hat, erhält eine
Teilnahmebescheinigung. Für Lehrgänge, die auf externe Prüfungen vorbereiten,
kann von der ZBB gGmbH ein Fachzeugnis erstellt werden. Bei SGB III geförderten
Maßnahmen gelten die dort formulierten Regelungen.
8.2. Das Bestehen der Prüfung kann nur die prüfende Stelle
bestätigen. Für die Zulassung zu einer externen Prüfung sowie für die
Einhaltung der vorgegebenen Termine, Kosten und Zulassungsbedingungen durch die
prüfende Stelle übernimmt die ZBB gGmbH keine Haftung. Für die Anmeldung zur
externen Prüfung ist der / die TN selbst verantwortlich, es sei denn es handelt
sich um eine SGB III geförderte Maßnahme.
9. Haftung
9.1 Gegen alle Unfälle während der Lehrgangszeit und vom
direkten Wege vom und zum Schulungsgebäude ist der / die TN im Rahmen der
gesetzlichen Unfallversicherung der ZBB gGmbH versichert, soweit die gesetzliche Unfallversicherung
zuständig ist.
9.2 Die ZBB gGmbH haftet für Personen- und Sachschäden nur bei
Vorsatz und grober Fahrlässigkeit seitens der ZBB gGmbH. Sie haftet nicht für etwaige
Vermögensschäden des / der TN, die aus einem nicht zustande gekommenen
Lehrgang oder aus einem Abbruch eines Lehrganges resultieren.
9.3 Der / die TN haftet für Sachschäden nur bei Vorsatz und
grober Fahrlässigkeit.
10. Verzugszinsen
10.1 Für jede außergerichtliche Mahnung gegenüber der / dem TN kann
nach eintretendem Zahlungsverzug ein Betrag von 5,00 € zur Abdeckung von Porto und
Verwaltungskosten erhoben, es sei denn, der / die TN weist der ZBB gGmbH nach, dass ein Schaden
nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.
10.2 Bei Verzug von Gebühren werden die gesetzlichen Zinsen
gemäß § 288 BGB erhoben.
11. Gerichtsstand
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Saarbrücken.
Registergericht: Amtsgericht Saarbrücken
Handelsregisternummer: B 7903