Zusatzjobs – darum geht es, einfach formuliert. Genauer definiert handelt es sich um unterschiedliche Projekte im Rahmen der Schaffung von Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung nach § 16d SGB II, innerhalb derer im Beschäftigungsteil jeweils zusätzliche Arbeiten zum Nutzen der Allgemeinheit ausgeführt werden.
Es gibt zwei Möglichkeiten der Umsetzung:
Zum einen werden Arbeitsgelegenheiten als reine Beschäftigungsmaßnahmen mit intensiver sozialpädagogischer Begleitung (Case Management) durchgeführt.
Zum anderen können die Arbeitsgelegenheiten mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (kurz: AVGS) kombiniert sein.
Die Aktivierungsmaßnahme als Qualifizierung beinhaltet (in unterschiedlicher Gewichtung je nach Projekt) eine Situationsanalyse bzw. Eignungsfeststellung, die Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten aus dem jeweils fachlich / berufsspezifischen Spektrum sowie dem allgemeinbildenden Bereich. Zu diesem zählen vor allem Kulturtechniken, lebenspraktische Fertigkeiten und die Verbesserung der bildungsmäßigen Voraussetzungen.
Bewerbungs- und Kommunikationstraining sowie eine sozialpädagogische Begleitung runden die einzelnen Projekte individuell ab.