Arbeitsgelegenheiten (AGH)

Zusatzjobs – darum geht es, einfach formuliert. Genauer definiert handelt es sich um unterschiedliche Projekte im Rahmen der Schaffung von Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschä­digung nach § 16d SGB II, innerhalb derer im Beschäftigungs­teil jeweils zusätzliche Arbeiten zum Nutzen der Allgemeinheit ausgeführt werden.

Es gibt zwei Möglichkeiten der Umsetzung:
Zum einen wer­den Arbeitsgelegenheiten als reine Beschäftigungsmaßnahmen mit intensiver sozialpädagogischer Begleitung (Case Management) durchgeführt.
Zum anderen können die Arbeitsgelegenheiten mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (kurz: AVGS) kombiniert sein.

Die Aktivierungsmaßnahme als Qualifizierung beinhaltet (in unterschiedlicher Gewichtung je nach Projekt) eine Situationsana­lyse bzw. Eignungsfeststellung, die Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten aus dem jeweils fachlich / berufsspezifischen Spektrum sowie dem allgemeinbildenden Bereich. Zu diesem zählen vor allem Kulturtechniken, lebenspraktische Fertigkeiten und die Verbesserung der bildungsmäßigen Voraussetzungen.

 

Bewerbungs- und Kommunikationstraining sowie eine sozialpädagogische Begleitung runden die einzelnen Projekte individuell ab.  

  

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