Beschäftigung für Langzeitarbeitslose / Teilhabe am Arbeitsmarkt

Im Rahmen des sogenannten Teilhabechancengesetzes gibt es seit Anfang 2019 die Möglichkeit, die Beschäftigung von Langzeit­arbeitslosen über einen Zeitraum von 5 Jahren zu fördern: In § 16i SGB II wurde zur sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung arbeitsmarktferner Personen das neue Instrument »Teilhabe am Arbeitsmarkt« eingeführt. Dessen Umsetzung erfolgt über die je­weils zuständigen Jobcenter.

 

Gefördert werden erwerbsfähige leistungsberechtigte Personen:

  • die das 25. Lebensjahr vollendet haben und
  • die innerhalb der letzten 7 Jahre insgesamt mindestens 6 Jahre im Langzeitleistungsbezug des SGB II waren und in dieser Zeit nicht (oder nur kurzzeitig) beschäftigt bzw. selbständig tätig waren oder
  • die in den letzten 5 Jahren im Langzeitleistungsbezug ohne nennenswerte Beschäftigung waren und in einer Bedarfsgemeinschaft mit mindestens einem minderjährigen Kind leben oder schwerbehindert sind.

 

Während der Förderung erfolgt eine ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung durch das Jobcenter oder beauftragte Dritte. Sollte eine Weiterbildung oder ein betriebliches Praktikum erforderlich sein, sind die dafür aufgewendeten Zeiten förder­fähig.

Schwerpunkte unserer Einsatzbereiche sind Denkmalpflege, Umweltschutz und Naherholung sowie die Attraktivitätssteigerung des Stadtbilds, die Aufwertung öffentlicher Freiräume und die Verbesserung der sozialen Infrastruktur.

  

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