Hinweisgeberkanal
1. Warum wird ein Hinweisgeberkanal benötigt?
Nach Umsetzung der europäischen Hinweisgeberschutz-Richtlinie in ein nationales Gesetz, sind Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitern*innen dazu verpflichtet, einen Hinweisgeberkanal zu implementieren.
Da auch das Zentrum für Bildung und Beruf Saar gGmbH von dieser Verpflichtung betroffen ist, erhalten Sie nachfolgend die Möglichkeit, auf eventuelle Gesetzesverstöße innerhalb unserer Organisation aufmerksam zu machen und diese über unseren Hinweisgeberkanal zu melden.
Für uns als Organisation steht der Mensch im Mittelpunkt unserer Aktivitäten, die in unterschiedlicher Art und Weise von den Problemen des Arbeitsmarktes und ihren Folgen betroffen sind. Dabei verfolgen wir einen kritischen, sozialen und demokratischen Ansatz und pflegen ein respektvolles, wertschätzendes und angstfreies Miteinander beim Lernen und Arbeiten als eine wichtige Voraussetzung für eine positive persönliche Entwicklung. Respekt, Wertschätzung und das Miteinander sind aber nicht nur im Umgang mit den Menschen die wir unterstützen relevant, sondern insbesondere auch im Umgang mit unseren Mitarbeitern*innen.
In diesem Zusammenhang spielt auch die Meldung eines Gesetzesverstoßes innerhalb unserer Organisation eine große Rolle für uns. Hierdurch erhalten wir die Möglichkeit mögliches Fehlverhalten von Einzelpersonen frühzeitig zu erkennen und diesem entgegenzusteuern. Dabei leisten Sie einen großen Beitrag zur Verbesserung unserer Unternehmenskultur und helfen uns ein sicheres Arbeitsumfeld zu schaffen und unserer Organisation vor größeren Schäden zu bewahren.
Der Weg zum Hinweisgeberkanal:
https://kanzlei-leu.de/hinweisgeberkanal-zbb-saar/
(Datenschutzerklärung zum Hinweisgeberkanal,96.25 kB)