ARBEIT UND LERNEN - diese beiden Begriffe bilden den inhaltlichen Rahmen der gleichnamigen Abteilung, die aus den Abteilungen "Beschäftigung & Qualifizierung" und "Landschaft & Bau" entstanden ist.
Was im Englischen mit der Bezeichnung "Good Practice" und in der französischen Sprache als "Savoir Faire" beschrieben wird, ist der gemeinsame Nenner, der alle Aktivitäten der Abteilung umfasst: fachpraktische Angebote aus den Themen "Pflege des regionalen Kultur- und Naturerbes und der heimischen Kulturlandschaft", "Aufwertung von Frei-, Lern- und Spielräumen", "Förderung des regionalen Tourismus und der Naherholung", "Kultur und Kreativität", "soziale und bürgerschaftliche Hilfen für gesellschaftlich benachteiligte Gruppen, wie MigrantInnen und Senioren".
Diese fachlichen Aktivitäten sind eng verzahnt mit der Qualifizierung und Integration von benachteiligten Jugendlichen sowie jungen und älteren Erwachsenen auf dem Arbeitsmarkt.
Arbeitsgelegenheiten (AGH)
Zusatzjobs – darum geht es, einfach formuliert. Genauer definiert handelt es sich um unterschiedliche Projekte im Rahmen der Schaffung von Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung nach § 16d SGB II, innerhalb derer im Beschäftigungsteil jeweils zusätzliche Arbeiten zum Nutzen der Allgemeinheit ausgeführt werden.
Es gibt zwei Möglichkeiten der Umsetzung:
Zum einen werden Arbeitsgelegenheiten als reine Beschäftigungsmaßnahmen mit intensiver sozialpädagogischer Begleitung (Case Management) durchgeführt.
Zum anderen können die Arbeitsgelegenheiten mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (kurz: AVGS) kombiniert sein.
Die Aktivierungsmaßnahme als Qualifizierung beinhaltet (in unterschiedlicher Gewichtung je nach Projekt) eine Situationsanalyse bzw. Eignungsfeststellung, die Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten aus dem jeweils fachlich / berufsspezifischen Spektrum sowie dem allgemeinbildenden Bereich. Zu diesem zählen vor allem Kulturtechniken, lebenspraktische Fertigkeiten und die Verbesserung der bildungsmäßigen Voraussetzungen.
Bewerbungs- und Kommunikationstraining sowie eine sozialpädagogische Begleitung runden die einzelnen Projekte individuell ab.
Beschäftigung für Langzeitarbeitslose / Teilhabe am Arbeitsmarkt
Im Rahmen des sogenannten Teilhabechancengesetzes gibt es seit Anfang 2019 die Möglichkeit, die Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen über einen Zeitraum von 5 Jahren zu fördern: In § 16i SGB II wurde zur sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung arbeitsmarktferner Personen das neue Instrument »Teilhabe am Arbeitsmarkt« eingeführt. Dessen Umsetzung erfolgt über die jeweils zuständigen Jobcenter.
Gefördert werden erwerbsfähige leistungsberechtigte Personen:
- die das 25. Lebensjahr vollendet haben und
- die innerhalb der letzten 7 Jahre insgesamt mindestens 6 Jahre im Langzeitleistungsbezug des SGB II waren und in dieser Zeit nicht (oder nur kurzzeitig) beschäftigt bzw. selbständig tätig waren oder
- die in den letzten 5 Jahren im Langzeitleistungsbezug ohne nennenswerte Beschäftigung waren und in einer Bedarfsgemeinschaft mit mindestens einem minderjährigen Kind leben oder schwerbehindert sind.
Während der Förderung erfolgt eine ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung durch das Jobcenter oder beauftragte Dritte. Sollte eine Weiterbildung oder ein betriebliches Praktikum erforderlich sein, sind die dafür aufgewendeten Zeiten förderfähig.
Schwerpunkte unserer Einsatzbereiche sind Denkmalpflege, Umweltschutz und Naherholung sowie die Attraktivitätssteigerung des Stadtbilds, die Aufwertung öffentlicher Freiräume und die Verbesserung der sozialen Infrastruktur.