Umschulung (FbW)

Die Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW), ist eine arbeitsmarktpolitische Maßnahme der Bundesagentur für Arbeit.

Die Regelungen zur Weiterbildungsförderung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) finden grundsätzlich auch im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) für erwerbsfähige Leistungsberechtigte in den Jobcentern Anwendung.

Unter Umschulung versteht man die Aus- bzw. Weiterbildung für eine andere als die vorher ausgeübte oder erlernte Tätigkeit. Kenntnisse und Erfahrungen aus der vorigen Tätigkeit erlauben oft eine Verkürzung der Ausbildung zum neuen Berufsbild gegenüber einem Anfänger. Zwar kann unter besonderen Voraussetzungen auch jemand ohne vorherige Berufsausbildung an einer Umschulungsmaßnahme teilnehmen, es handelt sich dann dabei jedoch um eine Ausbildung. (Quelle: Wikipedia)

Titel
Gärtner/in
Hauswirtschafter/in
Fachkraft für Metalltechnik (Konstruktionstechnik)
Friseur/Friseurin
GaLa-BASICS
HoGa – BASICS
Kaufmann/-frau im Einzelhandel
Kaufmann/zur Kauffrau für Büromanagement in Teilzeit
Koch/Köchin
Konstruktionsmechaniker/in
Verkäufer/-in