Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen
Drittes Buch Sozialgesetzbuch – SGB II I § 76 SGB III
Bei einer außerbetrieblichen Berufsausbildung wird nicht in einem Betrieb ausgebildet, sondern in der Bildungseinrichtung. Dort wird der praktischen Teil der Ausbildung absolviert. Manchmal arbeitet die Bildungseinrichtung mit einem Kooperationsbetrieb zusammen. So lernt man auch gleich die Arbeit in einem Betrieb kennen. Die Berufsschule wird, wie bei einer betrieblichen Ausbildung, besucht. Außerdem wird Förderunterricht und persönliche Unterstützung – individuell auf deine Bedürfnisse ausgerichtet - angeboten.