Kooperation SGS Malerarbeiten

Bei der Maßnahme „Kooperation SGS Malerarbeiten“ handelt es sich um eine Schaffung von Arbeitsgelegenheiten nach § 16d SGB II.

 

39 Landschaftsbau

In der Arbeitsgelegenheit, mit Mehraufwandsentschädigung (AGH MAE), werden die Teilnehmenden in den Gebrauch mit vielfältigen Werkzeugen und Materialen im Bereich der Malerarbeiten eingearbeitet.

Die niedrigschwellige Vermittlung von beruflichen Fachkenntnissen ist, neben der Förderung von sozialer Kompetenz und den Fähigkeiten zur Stabilisierung bzw. Wiederherstellung der Integration in den Arbeitsmarkt, ein Großteil der Arbeit. Mit diesen Items versehen, wird eine regelgeleitete Tagesstruktur habitualisiert und die Erprobung individueller Kompetenzen, Fähigkeiten und Fertigkeiten ermöglicht.  

Folgende Tätigkeiten üben dabei die ungelernten Teilnehmenden unter professioneller Anleitung aus:   

Untergrundvorbereitung:

Grundierungsarbeiten, Schleifarbeiten, Spachtel- und Verputzarbeiten, Streich- und Lackierarbeiten

 

Baustelleneinrichtung:

Leiterhandhabung, Abklebearbeiten, Vorbereitende Arbeiten, Beendigungs- und Reinigungsarbeiten

 

Die Arbeiten liegen im öffentlichen Interesse, sind zusätzlich und wettbewerbsneutral.