Infrastruktur Plus III

Malergruppen Lernorte im Regionalverband

Bei den Einzelmaßnahme Infrastruktur Plus III handelt es sich um eine Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung (AGH) nach § 16d SGB II, die sich an erwerbsfähige Leistungsberechtigte über 25 Jahre „zur Erlangung oder Wiedererlangung ihrer Beschäftigungsfähigkeit, die für eine Eingliederung in Arbeit erforderlich ist“ (Abs. 1), richtet.

Die Art der angebotenen Arbeiten ist zusätzlich, im öffentlichen Interesse und wettbewerbsneutral (Abs. 2-4).

 

 Malerarbeiten Fohoe 006

Verschönerung von Lernorten

Im Auftrage des Regionalverbands Saarbrücken werden Schulen in Trägerschaft des Regionalverbandes Saarbrücken durch Malerarbeiten vorwiegend im Innenbereich aufgewertet und verschönert. Dabei müssen in der Regel besondere Anforderungen der Denkmalpflege und lernpsychologische Aspekte beachtet werden.

Folgende Tätigkeiten werden dabei von den oft ungelernten Teilnehmenden unter professioneller Fachanleitung ausgeübt:

 

  • Schleifarbeiten
  • Spachtelarbeiten
  • Streicharbeiten
  • Lackierarbeiten
  • Kleinere Verputzarbeiten

 

  • Gerüstbau
  • Leiterhandhabung
  • Entwurf und Übertragen von Malvorlagen auf den großflächigen Wandbereich
  • Beendigungsarbeiten (Reinigung, sicheres Hinterlassen der Baustelle)

Bei der Tätigkeit gehen die Teilnehmenden mit vielfältigen Werkzeugen, Maschinen und Arbeitsstoffen um, in deren Gebrauch sie fachgerecht eingewiesen werden.

Neben der niedrigschwelligen Vermittlung beruflicher Fachkenntnisse und sozialer Kompetenzen dient die Beschäftigung der Einübung von möglicherweise im Verlaufe von Arbeitslosigkeit verschütteter Tagesstruktur und Arbeitsdisziplin. Sie schafft die Möglichkeit über die berufliche Eingliederung vermittelter sozialer Kontakte und für Teilnehmende mit Flucht- oder Migrationshintergrund dient sie der gesellschaftlichen Integration. Aufgrund der hochgradig gesellschaftlich anerkannten Arbeit stiftet die Arbeitsgelegenheit zudem sozialen Sinn und ermöglicht die Erfahrung von Selbstwirksamkeit.

Die Arbeiten liegen im öffentlichen Interesse, sind zusätzlich und wettbewerbsneutral.